Regress trotz Einstellung des Verfahrens?
Nach einem Strafverfahren wegen Unfallflucht fordern die Haftpflichtversicherungen fast immer Regress. Dabei unterscheiden die Versicherungen nicht, ob das vorangegangene Verfahren mit einem Strafbefehl, einem Urteil oder mit einer Einstellung beendet wurde. Gerade im Fall der vorangegangenen Einstellung sind diese Forderungen häufig nicht berechtigt und lassen sich erfolgreich abwehren. Sie möchten wissen, wie die Chancen in Ihrem Fall sind? Vereinbaren Sie eine telefonische Erstberatung. Kostenlos und unverbindlich.
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Das Internet kann Ihnen nicht helfen
Das Internet ist eine tolle Sache. Aber es kann keinen Anwalt ersetzen. Antworten auf Ihre Fragen zu Ihrer Regressforderung sollten Sie nicht im Internet googeln. Sprechen Sie lieber mit einem Experten.
So funktioniert's
1. Termin aussuchen
Sie wählen hier auf der Seite im Kalender einen Termin aus, der Ihnen passt. Der Kalender ist immer für die nächsten 7 Tage freigeschaltet. Nicht an jedem Tag sind Termine verfügbar!
2. Daten eingeben
Name, E-Mail und Telefonnummer eingeben. Sie erhalten eine Bestätigung per Mail. Im Anschluss können Sie Dateien übersenden, die für den Fall wichtig sein können.
3. Beratung vom Fachanwalt
Rechtsanwalt Popken ruft Sie zur vereinbarten Zeit an. Sie schildern Ihren Fall und stellen Ihre Fragen. Kostenlos und unverbindlich.
So einfach kann es sein, sich eine professionelle Einschätzung Ihrer Regresssache zu holen. Vom Fachanwalt für Strafrecht.
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Ist der Regress gerechtfertigt?
Ihre Versicherung fordert von Ihnen Regress und Sie möchten wissen, ob Sie die Forderung zahlen müssen? Eine telefonische Erstberatung kann Ihnen in dieser Situation helfen.
Beratung vom Experten
Fachanwalt für Strafrecht Albrecht Popken hat umfangreiche Erfahrung in Regressverfahren, die sich an eine Unfallflucht anschließen. Er berät Sie kompetent und professionell.
Einfach und schnell
Passenden Termin aussuchen, Daten eingeben, Ihr Fachanwalt ruft zur vereinbarten Zeit an. Einfach und schnell zur kostenfreien Erstberatung.
Ihr Anwalt in Regressfragen
Fachanwalt für Strafrecht Albrecht Popken ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um den Regress der Haftpflicht nach einer Verkehrsunfallflucht geht.
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- Durchsetzungsstark für Ihre Rechte
Was Mandanten sagen
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Ihr Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M. ist seit 18 Jahren Strafverteidiger aus Leidenschaft. Seine Kanzlei ist in Berlin, er vertritt Mandanten bundesweit. Rechtsanwalt Popken ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Regressansprüche der Versicherung nach einer Verkehrsunfallflucht geht.
FAQs zur Erstberatung
Noch Fragen zur Erstberatung? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Eine erste Einschätzung über die Chancen und Risiken in Ihrer Regressangelegenheit ist oft in einem ersten Gespräch möglich, auch wenn der Anwalt noch keine Akteneinsicht hatte. Außerdem können natürlich Ihre Fragen zu der Forderung der Versicherung geklärt werden.
Ja. Wenn Sie hier auf der Seite einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann ist das kostenlos und für Sie unverbindlich. Sie verpflichten sich zu nichts. Ohne Wenn und Aber.
Wenn Sie die Forderung bereits anerkannt haben, macht eine Beratung keinen Sinn mehr. Das Gleiche gilt, wenn die Forderung gezahlt wurde.
Der Kalender zeigt nur Termine für die nächsten fünf Tage zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Sollte wirklich kein Termin frei sein, dann bin ich anderweitig beschäftigt. Sollten Sie zu den Bürozeiten keine Zeit haben, schreiben Sie mir eine Nachricht. Meine E-Mail-Adresse finden Sie unten auf der Seite. Sie können auch eine Rückrufbitte hinterlassen.
Wenn Sie einen Termin eintragen, wird Ihnen per E-Mail ein Link zu einem Formular geschickt, wo Sie Informationen zu Ihrer Sache eingeben können und ggf. auch Dateien hochladen können. Das ist für die Beratung natürlich hilfreich.
Wenn Sie bereits einen Anwalt haben, sollten Sie Ihre Fragen mit Ihrem Anwalt besprechen. Es ist seine Aufgabe, Sie zu informieren und Ihre Fragen zu beantworten.